„Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig.“
In Wien hat sich ein Mieter über den vom Vermieter angebrachten Namen an seinem Klingelschild beschwert.
Daraufhin wurden dort im Ergebnis mehr als 200.000 Klingelschilder entfernt. Dieser Fall sorgt nun in Deutschland
für Verunsicherung und vermehrte Diskussionen. Vermietervereinigungen haben schon vereinzelt entsprechende
Empfehlungen herausgegeben. Die BfDI rät dringend allen Verbänden und Institutionen, sich in derartigen Fällen mit
Breitenwirkung vor Versand von Informationsschreiben bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nach der Rechtslage
zu erkundigen.
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