Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 2022
Urteil vom 23. Juni 2022 - V ZR 23/21
Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinem heute verkündeten Urteil mit der Frage befasst, ob die Regelung in § 16a Abs. 1 des Nachbargesetzes des Landes Berlin (NachbarG BIn), die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von
Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Sachverhalt:
Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Berlin. Das auf dem Grundstück der Beklagten stehende Gebäude ist ca. 7, 5 m niedriger als das Gebäude der Klägerin. Diese will Im Rahmen einer Fassadensanierung den seit 1906 nicht mehr sanierten grenzständigen Giebel ihres Gebäudes mit einer 16 cm starken mineralischen Dämmung versehen und in diesem Umfang über die Grenze zum Grundstück der Beklagten hinüberbauen.
... unsere Mitglieder finden das Urteil im Mitgliederbereich unter "Archiv Gerichtsurteile"
Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade e.V.
Rehagener Str. 34
12307 Berlin Lichtenrade
Telefon: (030) 744 88 72
Fax: (030) 744 02 18